Handlungsfähigkeitszeugnis
Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Sie reichen ein Gesuch bei der örtlich zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ein:
Persönlich am Schalter (gültigen Ausweis mitnehmen)
Schriftlich per Post oder E-Mail (mit Kopie eines gültigen Ausweises)